Weingesetz, VDP, geschützte Ursprungsbezeichnungen der EU – droht das Lagenchaos bei deutschen Weinen?

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Oberföhringer Vogelspinne, Oppenheimer Sackträger, Billigheimer Venusbuckel, Wasserloser Luhmännchen, Flemlinger Zechpeter – nein, nur die Vogelspinne entspringt dem bekannten Sketch von Loriot, alle anderen Wortkombinationen bezeichnen tatsächlich existierende Weinlagen Deutschlands.

Wer unbedarft ist, wird im Supermarkt eher den Kopf schütteln über diese meist traditionellen, teils komischen und altmodisch anmutenden Bezeichnungen und sich beim Kauf eher an Weingutsnamen, Rebsorten und Geschmacksangaben wie lieblich oder trocken orientieren. Das ist im Endeffekt auch gut so, garantiert eine Lage doch noch keinen Genuss.

Wer sich intensiver mit Wein beschäftigt stellt aber fest, dass es bei herausragenden Weinen schon auf Böden und Lagen ankommt, auf Kleinklima, Sonneneinstrahlung und gute Belüftung der Reben durch den Wind.

In Hochglanzmagazinen, in sozialen Medien, in den Weinführern und auf Verkostungen wiederholen sich dann gewisse Lagenbezeichnungen häufiger und scheinen ein Qualitätskriterium zu sein. Bezeichnungen wie „Westhofener Morstein“, „Rüdesheim Berg Schlossberg“, „Bernkasteler Doctor“ oder „Scharzhofberger“ sorgen bei dem einen oder anderen Genießer für Gänsehaut.

 

Lage, Lage, Lage

Ohne eine gute Lage gibt es keinen guten Wein. Nicht auf jedem Rübenacker können erstklassige Gewächse heranwachsen. Das steht fest.

Als Weinfreund ist man dann aber erstmal überrascht, wenn man Exkursionen betreibt und sich aufmacht, die großen Lagen zu besuchen – die Orte zu erfahren, an denen die besten Weine Deutschlands wachsen.

Großlage, Lage, Gewann, VDP.Große Lage, VDP.Erste Lage, geschützte Ursprungsbezeichnungen der EU – droht das Bezeichnungschaos bei deutschen Weinen? 1
Der Homburger Kallmuth

Absolut unterschiedlich sind sie. Manche scheinen sich dem Betrachter sofort zu erschließen. Z.B. der „Winninger Uhlen“ an der Mosel. Wer sich die Mühe macht, in diesem Ausmaß in steilsten Terrassen Wein anzubauen, der muss vollständig überzeugt von der Qualität des Standorts sein. Oder der „Homburger Kallmuth“ in Franken, der zwar überschaubarer, aber ebenfalls steil in einer engen Stelle des Maintals aufragt und der es auch dem Laien ermöglicht, den Boden zu lesen. Oberhalb der Reben zeigt sich der nackte, karge Fels und es lässt sich der Übergang vom Buntsandstein zum Gelb- und Muschelkalk gut erkennen.

In anderen Lagen steht man dann aber etwas verloren, schon allein aufgrund deren schierer Größe. Im Oestricher Doosberg im Rheingau mit nicht ganz so steilen 100ha zum Beispiel. Oder eben im berühmten Westhofener Morstein in Rheinhessen. 150ha Reben – eher sanft ansteigendes Land, mit flacheren und steileren Teilen.

„Warum kauft Klaus Peter Keller oder Philipp Wittmann nicht einfach den ganzen Berg und vinifiziert 150ha bestes Riesling GG?“, könnte man sich ganz naiv vielleicht zuerst fragen – oder weniger provokant und genauso naiv: „Warum können nicht alle Winzer das Potential des Bodens nutzen?“

„Weil sie es einfach nicht nutzen können oder wollen!“, war eigentlich immer meine pauschale Antwort. Diese ist auch definitiv nicht falsch. Um maximale Qualität herauszuholen, muss Lage, Handwerk und das unbestimmte Gefühl für das große Ganze vorhanden sein. Eine komplexe Angelegenheit.

Aber wenn man tiefer einsteigt, wird ein zweiter Faktor klar, der umso wesentlicher wird, je größer die Lage ist: Auf 50, 100 oder mehr Hektar sind die Bedingungen für jede Rebe eben nicht gleich. Es gibt steilere und flachere Stellen, ggf. unterschiedlich Böden, besser belüftete und weniger gut belüftete Abschnitte und vielleicht auch unterschiedliche Ausrichtungen zu Sonne. – Wahrscheinlich ist daher eben nicht der ganze Morstein dazu geeignet, Trauben für absolute Premiumweine zu ernten.

Da ein Lagenname – insbesondere einer, der besonders Gänsehaut verursacht – eben schon etwas wie ein Qualitätsversprechen darstellt, kommt man auch als interessierte Konsument schnell auf die Frage: „Warum heißen dann die 150ha alle gleich?“

 

Das Weingesetz von 1971: Ursprung des gefühlten Übels

Um das zu ergründen muss man vor 1971 zurückgehen. Der Weinmarkt in Deutschland begann zu bröckeln.

Die Gründe waren aus meiner Sicht:

  • Eigene Überproduktion in mengenmäßig großen aber qualitätsmäßig schwachen Jahrgängen
  • Mangelndes Qualitätsstreben vieler Winzer
  • Billigimporte aus dem Rest Europas aufgrund geöffneter Märkte und einem gemeinsamen europäischen Weinrecht
  • aufstrebende Großkellereien im In- und Ausland, die die neuen europäischen Märkte effizient nutzten.

All das setzte die Preise für die handwerklich arbeitenden Winzer stark unter Druck. Der Spiegel schreibt im April 1968, dass aufgebrachte Winzer den damaligen Weinbaupräsident Werner Tyrell in Kröv an der Mosel auch mit körperlichen Argumenten zum Rücktritt aufriefen, da der Preis für Moselwein aus 1967 auf unter 95 Pfennig je Liter gesunken war (1).

Die 1970 umgesetzte europäische Weingesetzgebung setzte die Deutschen Weinverbände und den Gesetzgeber unter Druck. Die europäischen Anforderungen waren hoch, dennoch sollte deutscher Wein im Wettbewerb bestehen können und das in einer Zeit, wo Nasszuckerung und Einsatz allerlei Helferlein zur Verbesserung ein großes Thema waren, um minderwertige Qualitäten verkehrsfähig zu machen.

Im Wesentlichen ging es beim Weingesetz aus meiner Sicht um einen gewissen Mindestschutz für Prädikatsweine und die Einführung des Q.b.A., um in diesem Segment den Winzern einiges an Spielraum durch Zuckerung und Jahrgangs-/Lagen- und Sortenverschnitte zu ermöglichen, ohne den Wein als „Tafelwein“ ohne Herkunftsangaben etikettieren zu müssen.

Die europäischen Vorgaben sollten möglichst weit ausgelegt werden. Für die Einhaltung einer Mindestqualität wurden die Qualitätsweinkontrollen eingeführt.

Alle streicheln also, vielleicht am Kragen zupfen, aber niemanden massiv beschneiden. Geholfen hat es dem deutschen Wein bis in die 90er Jahre nicht wirklich. Die Krise blieb und verschärfte sich zusehends.

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Die Großlage Kröver Nacktarsch. Ob die Trauben im zugehörigen Wein in Sichtweite des Schriftzugs wuchsen, bleibt offen!

Mit dem Ziel, den Überblick für den Verbraucher zu verbessern und den deutschen Wein zu entkomplizieren, wurden gleichzeitig Weinlagen radikal zusammengelegt. Aus ca. 30.000 Einzellagen wurden 2.658 (3). Natürlich hatte dies auch einen handfesten monetären Nebeneffekt. Wenn nun aus z.B. 10 kleinen Parzellen eine neue Lage gebildet wurde, wurde in der Regel der Name der besten Parzelle für die gesamte neue Lage gewählt und schwups wurde  aus der Hintertupfinger Kühlen Ecke ein Wein mit Top-Lagenbezeichnung.

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Der legendäre Scharzhofberg – etwas verdeckt durch die weinbauliche Realität

Im Extremfall wurde die ehemals kleine große Lage sogar der Name für eine der neuen Großlagen, unter der hunderte Hektar auch nicht direkt zusammenhängende Einzellagen zusammengefasst wurden. Wer z.B. heute einen „Scharzberg“ produziert, kann Trauben aus 49 Einzellagen mit insgesamt 1568 ha dafür verwenden. Der Käufer eines solchen Weins kann sich nur sicher sein, dass er einen Saar-Wein erhalten hat. Scharzberg war in der berühmten Saar- und Mosel-Weinbaukarte für den Regierungsbezirk Tier von 1868 die Bezeichnung für den heutigen Scharzhofberg (2), eine der berühmtesten Einzellagen Deutschlands mit 28ha.

Bis heute hat sich hier im Prinzip nichts verändert. Das Weingesetz sieht Änderungen der Bezeichnungen nur in Ausnahmefällen vor Die Weinlagen werden in Lagenrollen in den jeweils zuständigen Ämtern verwaltet und mit den entsprechenden Flurstücken unterlegt. Lagenloses Weinbauland gibt es quasi nicht. Eine Qualitätsunterscheidung zwischen Lagen auch nicht.

Der Qualitätsgedanke nahm nach der Krise der 70er und 80er Jahre wieder mehr Fahrt auf und es mehrten sich die Stimmen, das die häufig eher ungenaue Herkunftsangabe nicht in jedem Fall mehr ausreicht, um die Herkunft als großes Qualitätskriterium zu vewenden.

Allen voran hält hier der Verband deutscher Prädikatsweingüter VDP die Diskussion in Gang und hat mit einer eigenen Qualitätspyramide verbandsinterne Fakten geschaffen. Dazu später mehr.

Erst spät hat der Gesetzgeber hierauf reagiert: Seit dem Jahrgang 2013 können vorher in die Lagenrollen eingetragene Gewannnamen aus den Katasterunterlagen zusätzlich auf dem Etikett angegeben werden, wenn der Wein aus diesem Gewann stammt.

Damit ergeben sich für einen Wein aus dem Würzburger Stein folgende gesetzlich mögliche Etikettierungsmöglichkeiten:

 

Regionale EinschränkungUmsetzung
Nur GebietSilvaner Franken
Gebiet und BereichSilvaner Bereich Main Süden Franken (über 1300ha)
Gebiet und OrtWürzburger Silvaner Franken (ca. 190ha)
Gebiet, Ort und GroßlageWürzburger Marienberg Silvaner Franken (ca. 190ha)
Gebiet, Ort und EinzellageWürzburger Stein Silvaner Franken (ca. 85ha)
Gebiet, Ort, Einzellage und Gewann (zur Zeit im Stein nicht vorhanden)Würzburger Stein Gewannname Silvaner Franken (<85ha)

 

Augenscheinlich ist aber auch das „Gewann“ nur in wenigen Fällen geeignet, die Probleme zu lösen. Einen Run auf die neue Möglichkeit ist jedenfalls aus meiner Sicht nicht festzustellen. Woran das liegt, weiß ich nicht. Entweder sind die Eintragungsmodalitäten komplex und ggf. -hürden zu hoch oder die Kataster-Gewanne bilden eben nicht die gewünschten Lagenzusammenhänge ab.

 

Fantasie für eine bessere Realität

Ein weiterer Ausweg zur Einschränkung der Herkunft ist die Verwendung eines Fantasieworts. Im Stein hat es das Weingut Bürgerspital geschafft, ohne Beanstandung der Weinkontrolle einen Riesling Würzburger Stein Hagemann herauszubringen. Auf der Webseite wird der Name damit erläutert, dass diese besondere Parzelle einmal einem Besitzer Hagemann gehörte.

Das Weingut Fürst in Bürgstadt hatte mit der Anerkennung des Fantasienamens Hunsrück (natürlich nach dem Mittelgebirge in der Nähe der Mosel) einigen Trouble mit der Weinkontrolle, da sich der Phantasiename rein zufällig mit dem Gewannnamen Hundsrück im Centgrafenberg (vom der Form eines Hunderücken abgeleitet) bis auf das „d“ gleicht. Es funktionierte jedoch, bis die Lage schließlich offiziell als Hundsrück eingetragen wurde.

Auch an der Mosel finden sich Beispiele wie bei Heymann-Löwenstein, der seine Weine aus dem Winninger Uhlen mit Uhlen B (für Blaufüsser Lay) Uhlen L (für Laubach) und Uhlen R (für Roth Lay) abkürzt, um eine engere geografische Herkunft zu zeigen.

 

Der VDP als Debattenführer für Weine mit eng eingeschränkter Herkunft

Die obigen Beispiele stammen allesamt von VDP-Winzern. Und hier liegt eine weitere Krux. Bereits 2012 wurde die verbandsinterne Klassifikation enger gefasst. Ziel ganz klar Transparenz und eine kompromisslose Koppelung von Qualität an eine enge Herkunft. (3) – Lobenswert!

Dabei wurden auch alle Lagen in den meisten Regionalverbänden in zwei Kategorien aufgeteilt. Der VDP.Große Lage und der VDP.Erste Lage.

Die Gliederung ist wie folgt: (wieder am Beispiel Würzburger Stein mit dem Weingut Bürgerspital als Muster)

 

VDP KlassifizierungUmsetzung auf dem Etikett
VDP.GutsweinBürgerspital Silvaner
VDP.OrtsweinBürgerspital Würzburger Silvaner
VDP.ErsteLage (im Stein eigentlich nicht möglich, da dieser als Große Lage zertifiziert ist, wird aber zur Zeit toleriert)Bürgerspital Würzburger Stein Silvaner
VDP.Große LageBürgerspital Würzburger Stein Silvaner GG

 

Prädikate wie Kabinett und Spätlese sind bei trockenen Weinen in den Statuten des VDP in der Bezeichnung nicht erlaubt.

Der VDP hat zudem das Ziel, ein „Einweinprinzip“ für seine trockenen Lagenweine einzuführen. D.h. aus jeder Lage darf ein Mitglied nur einen trockenen Lagenwein abfüllen. Ggf. übrige, nicht GG-geeignete Trauben müssen dann als Orts- oder Gutswein verkauft werden.

Obiges Beispiel erfüllt das Kriterium eben nicht. Es gibt zwei Weine – nämlich die erste und die große Lage gleichzeitig.

Das liegt mit Sicherheit daran, dass das Bürgerspital auf Basis des hohen Rebflächenanteils in der insgesamt hochwertigen Lage Stein nicht bereit ist, den Wein, der nicht für das GG benötigt wird, zu einem bloßen Ortswein abzuqualifizieren und damit zu deutlich geringeren Preisen abzusetzen.

Auch Winzer mit wenigen oder nur einer Lage sind hier starkt betroffen. Sie könnten nur ein „teures“ GG produzieren, und müssten den Rest als Guts- oder Ortswein absetzen. Im Zusammenhang mit der Einführung der Klassifizierung verlor der VDP auch die Weingüter Köhler-Ruprecht, Tesch und Querbach als Mitglieder.

So werden zurzeit viele weitere Ausnahmen toleriert oder die Winzer arbeiten weiter mit Fantasienamen wie z.B. einem Ortswein Reserve.

Ein weiteres, aus meiner Sicht ganz wichtiges Detail der VDP Klassifizierung, das häufig gar nicht so im Fokus steht, ist die eigenständige Definition der Grenzen der großen und ersten Lagen. Verbandsintern kann das Große Gewächs eben nicht aus dem gesamten Würzburger Stein kommen, sondern nur aus dem Teilstück, welches tatsächlich als VDP Große.Lage zertifiziert ist.

Die Tabelle zeigt die Einschränkungen zu den gesetzlichen Bestimmungen:

 

Weingesetzliche MöglichkeitenUmsetzung Nicht-VDPUmsetzung im Rahmen der VDP Klassifizierung
Nur GebietSilvaner FrankenSilvaner Franken (VDP.Gutswein)
Gebiet und OrtWürzburger Silvaner Franken (ca. 190ha)Würzburger Silvaner Franken (ca. 190ha, VDP.Ortswein)
Gebiet, Ort und GroßlageWürzburger Marienberg Silvaner Franken (ca. 190ha)Nicht vorgesehen
Gebiet, Ort und EinzellageWürzburger Stein Silvaner Franken (ca. 85ha)Würzburger Stein Silvaner GG (ca. 39ha VDP.Große Lage)
Gebiet, Ort, Einzellage und Gewann (zur Zeit im Stein nicht vorhanden)Würzburger Stein Gewannname Silvaner Franken Würzburger Stein Gewannname Silvaner GG Franken (im Stein nicht vorhanden)

 

Damit ist schon mal klar: Wer einen VDP Lagenwein kauft, bekommt einen Wein aus den für den VDP wichtigsten Parzellen der Lage. Bei einem nicht VDP-Winzer kann der Wein aus jeder Rebe der Lage gemacht worden sein, ob am Bahndamm am Fuß des Bergs oder schon durch Bäume verschattet am oberen Ende.

Verwirrend ist es dennoch schon in diesem Status. Und zumindest der VDP kann aufgrund der oben erwähnten Ziele noch nicht zufrieden sein, einige Mitglieder dürften aufgrund ggf. auslaufender Genehmigungen für Ausnahmen definitiv unter Druck stehen.

 

Wer verkompliziert das System endgültig? Neuerungen in der EU in Kombination mit schlampiger deutscher Umsetzung

Mit einer Weinmarktreform in 2009 hat die EU die Möglichkeit geschaffen, dass sich Produzenten oder Interessensverbände geografische Ursprungsbezeichnungen für Wein europaweit schützen lassen.

Ob das zwingend nötig war um zu verhindern, dass ein Rüdesheimer Berg Rottland Riesling in Portugal produziert wird, sei mal dahingestellt. Eine weitere Besonderheit der g.U. ist, dass auch Mindestvoraussetzungen für ein dort produziertes Produkt angegeben werden können. (beim Wein z.B. Mostgewichte, Rebsorten etc.). Deutschland hat per se mal alle Landweingebiete und Weinbaugebiete als geschützte Ursprungsbezeichnung mit den entsprechenden Mindestanforderungen registrieren lassen.

Seit einiger Zeit laufen aber auch Antragsverfahren zu einzelnen, enger definierten Herkunftsbezeichnungen oder wurden bereits genehmigt.

Dies führt bei den bisher im Verfahren befindlichen Anträgen zu mehr oder weniger irrwitzigen Situationen, die ich hier gern transparent machen möchte:

 

Würzburger Stein-Berg – die neue Top-Lage in Würzburg

Mein erstes Beispiel ist der Würzburger Stein. Für mich ein besonders markantes Beispiel. Für einen Teil des Steins wurde eine g.U. unter dem Namen Würzburger Stein-Berg beantragt. Ein aus meiner Sicht absurder Kunstname. Begründet wird dieser im Antrag wie folgt: „Der Name Stein-Berg wird abgeleitet vom sonnenreichen, sehr steilen Hang aus Muschelkalkstein, einer zirka 220 Millionen Jahre alten Gesteinsformation des Trias-Erdzeitalters, der zum Teil frei zu Tage tritt.“ (4)

Der VDP hat im Vorgriff auf die Genehmigung die Lage bereits als VDP.Große Lage in ihrem Lagenatlas vorgemerkt. Ich gehe davon aus, dass es sich im Wesentlichen um die Parzellen handelt, die heute bereits als Würzburger Stein VDP.Große Lage zertifiziert sind. Die nicht als g.U. angemeldeten Teile werden im VDP.Weinberg.Online weiter als Würzburger Stein VDP.Erste Lage geführt. Das bedeutet, dass der Ausspruch von Erasmus Wiedemann aus 1632 umgedichtet werden muss: In „Zu Klingenberg am Main, zu Würzburg am Stein-Berg, zu Bacharach am Rhein, hab ich meinen Tagen gar oftmals hören sagen wächst der beste Wein!“ Im Stein ohne Berg wachsen nach VDP-Definition künftig schließlich nur zweitbeste Weine.

Im Übrigen gilt das tatsächlich nur im VDP, da sich alle anderen Winzer, die ggf. in der Parzelle, die als g.U. registriert werden soll Reben haben, aussuchen können, welche Bezeichnung sie wählen möchten.

Das führt zu folgender wirrer Kombination von Möglichkeiten für einen Wein im Würzburger Stein

 

Möglichkeiten aus Weingesetz (WG) und EU g.U. (GU)Umsetzung Nicht-VDPUmsetzung im Rahmen der VDP Klassifizierung
Nur Gebiet (WG, GU)Silvaner FrankenSilvaner Franken (VDP.Gutswein)
Gebiet (WG/GU) und Ort (WG)Würzburger Silvaner Franken Würzburger Silvaner Franken (VDP.Ortswein)
Gebiet (WG/GU), Ort und Großlage (WG)Würzburger Marienberg Silvaner Franken (ca. 190ha)Nicht vorgesehen
Gebiet (WG/GU), Ort und Einzellage (WG)Würzburger Stein Silvaner Franken (unabhängig davon, ob in der g.U. Parzelle oder der Nicht-g.U.-Parzelle gewachsen)Würzburger Stein Silvaner (VDP.Erste Lage, nur wenn in der nicht als g.U. registrierten Parzelle gewachsen)
Gebiet (GU), GU-Lage mit Ort (GU)Würzburger Stein-Berg Silvaner Franken (nur wenn in g.U.-Parzelle gewachsen)Würzburger Stein-Berg Silvaner Franken (nur wenn in g.U.-Parzelle gewachsen)
Gebiet, Ort, Einzellage und Gewann (zur Zeit im Stein nicht vorhanden)Würzburger Stein Gewannname Silvaner Franken Offen, aus meiner Sicht dann überflüssig

 

Für mich ist das ein gewagtes Vorgehen für den VDP. Er muss dem Verbraucher erklären können, dass der neue „Stein-Berg“ quasi der „Edel-Stein“ ist.

 

Bürgstadter Berg oder doch Centgrafenberg oder doch Hundsrück?

Großlage, Lage, Gewann, VDP.Große Lage, VDP.Erste Lage, geschützte Ursprungsbezeichnungen der EU – droht das Bezeichnungschaos bei deutschen Weinen? 4
Blick vom Centgrafenberg, Vielleicht aber auch vom Bürgstadter Berg

In Bürgstadt in Franken gibt es aktuell drei weingesetzliche Weinlagen. Hundsrück, Centgrafenberg und Mainhölle. Hier wurde eine neue g.U. unter dem Namen Bürgstadter Berg bereits eingetragen.

Einfach wäre es, wenn nur eine der Lagen betroffen wäre und die obige Stein-Tabelle übernommen werden könnte. Das ist leider nicht so.

Die g.U. wurde auf sämtliche Flächen der Lage Centgrafenberg und der Lage Hundsrück eingetragen. Mainhölle ist nicht betroffen

 

 

 

Daher ergibt sich folgende Tabelle für Weine aus Centgrafenberg und Hundsrück:

 

Möglichkeiten aus Weingesetz (WG) und EU g.U. (GU)Umsetzung Nicht-VDPUmsetzung im Rahmen der VDP Klassifizierung
Nur Gebiet, Gebiet und Ort, Gebiet, Ort und Großlage (Bürgstadt ist großlagenfrei)Wie in den bisherigen Beispielen
Gebiet (WG/GU), Ort und Einzellage (WG)Bürgstadter Centgrafenberg Silvaner Franken oder
Bürgstadter Hundsrück Silvaner Franken (je nachdem, wo gewachsen)
Bürgstadter Centgrafenberg Silvaner GG Franken oder
Bürgstadter Hundsrück Silvaner GG Franken (VDP.Große Lage - sofern in den gegenüber der gesetzlichen Lage im VDP enger zertifizierten Grenzen der jeweiligen Lage gewachsen)
Gebiet (GU), GU-Lage mit Ort (GU)Bürgstadter Berg Silvaner Franken (egal ob der Wein im weingesetzlichen Centrafenberg oder im weingesetzlichen Hundsrück gewachsen ist, oder Reben aus beiden Lagen verwendet wurden)Bürgstadter Berg Silvaner Franken Erste Lage (VDP.Erste Lage) nur wenn der Wein nicht in den als VDP.Große Lage zertifizierten Parzellen aus Centgrafenberg und oder Hundsrück gewachsen ist)
Gebiet, Ort, Einzellage und Gewann (zur Zeit in Bürgstadt nicht vorhanden)Bürgstadter Centgrafenberg/Hundsrück Gewannname Silvaner Franken Offen, aus meiner Sicht dann überflüssig

 

Sehr krude aus meiner Sicht, man hätte auch einfach eine Großlage eintragen lassen können, zumal Bürgstadt heute Großlagenfrei ist. Die Etikettierungsmöglichkeiten wären die gleichen gewesen. Und in diesem Fall habe ich schon am eigenen Leib Bekanntschaft mit den Folgen dieser Entscheidungen gemacht:

Ich habe auf einer Veranstaltung einen Nicht-VDP-Winzer gefragt, der den Bürgstadter Berg als Bezeichnung nutzt. Er erklärte mir, dass der Bürgstadter Berg die Summe aus Centgrafenberg und Hundsrück ist. Dann fragte ich auf der gleichen Veranstaltung einen Vertreter des örtlichen VDP-Weinguts, der erklärte, dass es neben der Lage Centgrafenberg und der Lage Hundsrück eben noch eine Lage Bürgstadter Berg gäbe und keine Doppelungen. Beide hatten für ihre Weine absolut Recht. Der Verbraucher ist aber verwirrt.

 

Wo liegt der Monzinger Niedernberg?

Innovatives ist auch an der Nahe geplant. Eine g.U. mit dem Namen Monzinger Niedernberg ist im Antragsverfahren. Aus der Karte im Anhang des Antrags kann entnommen werden, dass sich die g.U. auf die gesamte Fläche von Halenberg und Teilflächen des Frühlingsplätzchens erstrecken soll. Zitat aus dem Antrag: „Der Monzinger Niederberg umfasst die traditionellen Weinbau-Flächen der Weinbaugemeinde Monzingen, welche zwischen dem Ort Monzingen und der Abfahrt der B41 nach Nussbaum an dem nach Süden gerichteten Hang gelegen sind. Davon ausgenommen sind die Flächen südlich der Bundestraße 41, sowie die annähernd flachen Flächen (<15% Steigung) auf dem Plateau des Berges.“ (4). Zusätzlich gibt es im Halenberg noch die weingesetzlich geschützte Gewannbezeichnung „Auf der Ley“. Die VDP-Umsetzung ist noch nicht veröffentlicht. Meine Vermutung ist, dass es ähnlich wie in Bürgstadt um eine neue VDP.Erste Lage geht, bei Einschränkung der heutigen VDP.Große Lage auf die Kernbereiche oder auf einzelne Gewanne der bisherigen weingesetzlichen Lagen.

Die Tabelle wird dann noch komplexer bei Berücksichtigung von einem Wein, der entweder im Halenberg oder im Frühlingsplätzchen wuchs:

 

Möglichkeiten aus Weingesetz (WG) und EU g.U. (GU)Umsetzung Nicht-VDPUmsetzung im Rahmen der VDP Klassifizierung
Nur Gebiet, Gebiet und Ort, Gebiet, Ort und Großlage (Paradiesgarten)Wie in den bisherigen Beispielen
Gebiet (WG/GU), Ort und Einzellage (WG)Monzinger Halenberg Riesling Nahe oder
Monzinger Frühlingsplätzchen Riesling Nahe (je nachdem, wo gewachsen)
Offen, Vermutlich teilw. VDP.Große Lage
Gebiet (GU), GU-Lage mit Ort (GU)Monzinger Niedernberg Riesling Nahe (wenn der Wein im weingesetzlichen Halenberg oder oder in den Teilen des weingesetzlichen Frühlingsplätzchen gewachsen ist, die in der g.U. zertifiziert wurden, oder Reben aus beiden Lagen verwendet wurden)Offen, vermutlich VDP.Erste Lage
Gebiet, Ort, Einzellage und GewannMonzinger Frühlingsplätzchen Auf der Lay Riesling Nahe (sofern der Wein im Gewann Auf der Lay gewachsen ist) Offen, vermutlich VDP.Große Lage

 

Ich bin ratlos.

 

Letztes Beispiel: Alles wird gut: Drei Namen für drei Böden

Das letzte Beispiel ist dafür einfach erklärt und soweit logisch. Unfassbar jedoch, dass man es nicht geschafft hat, das Thema schon früher im deutschen Weinrecht zu lösen. Die g.U. sind bereits eingetragen.

Es geht um den Winninger Uhlen.

Wer einmal die 3 weiter oben beispielhaft aufgeführten Weine von Heymann-Löwenstein aus dem Uhlen getrunken hat, weiß, dass sie unterschiedlich sind. Im Uhlen kommen nämlich mehrere Gesteinsarten vor, die sich im Geschmack der Weine widerspiegeln.

So wurde pro Gesteinsart eine neue g.U. eingetragen:

Uhlen Roth-Lay: grauer und roter Schiefer mit hohem Eisenanteil
Uhlen Blaufüßer Lay: blaugrauer Schiefer
Uhlen Laubauch: Grauer Schiefer mit Kalkanteil (zwei, nicht zusammenhängende Teilstücke)
Auch hier wurde nicht die ganze Lage in die 3 g.U. aufgeteilt, sodass ein nicht durch g.U. abgedeckter Rest der Lage Uhlen bleibt. Im VDP haben alle 4 Teillagen (die 3 g.U. und der auf den nicht durch g.U. abgeckten Rest-Teil der weinrechtlichen Lage Uhlen) den Status einer VDP.Großen Lage. Nicht VDPler können den Lagennamen Uhlen natürlich wie in den anderen Beispielen für Weine aus allen 3 g.U. verwenden.

Heymann-Löwenstein hat auf seiner Homepage hier einige interessante Informationen zur Verfügung gestellt: https://www.hlweb.de/GU/

 

Fazit – aus meiner Konsumentensicht:

Das Bestreben des VDP ist für mich nachvollziehbar und grundsätzlich unterstützenswert. Der VDP ist auch wichtig für die Diskussion zu diesem Thema im Land. Besonders sinnvoll sind aus meiner Sicht zwei Punkte:

Die Definition von zwei unterschiedlichen Lagenqualitäten mit VDP.Erste Lage und VDP. Große Lage. Damit wird klar, dass eben nicht jede Lage für die ganz großen Weine geeignet ist, obwohl beide für überdurchschnittlich gute Weine stehen.
Die Einschränkung der heutigen, teils sehr großen Lagen auf Kernbereiche für die Produktion von Lagenweinen, um die Fehler aus 1971 zumindest zum Teil zu korrigieren.
Nicht ganz so kriegsentscheidend finde ich das Ein-trockener-Wein-Pro-Lage-Prinzip. Ich kann mit einem Linken Stein GG und einem Rechten Stein GG oder einem Stein GG und einem Stein EL in vielen Fällen gut leben. Bei besonders großen oder unglücklich zusammengesetzten Lagen verstehe ich jedoch, dass kleinere Einheiten wichtig sind und umgesetzt werden müssen.

Nicht verstehen kann ich, dass die aktuellen Veränderungswünsche (ggf. nicht nur, aber sicher maßgeblich durch den VDP bzw. seine Mitglieder getrieben) über die Parallelschiene g.U. durchgedrückt werden. Den Wildwuchs halte ich für fatal im Sinne einer klaren Weinbezeichnung.

Es ist unverständlich, dass man es in Deutschland nicht hinbekommt,

  • diese g.U. Eintragungen über ein Konsortium oder einen Interessensvertreter zentral zu steuern und
  • die EU-Verordnung weingesetzlich mit den bisherigen gesetzlichen Lagen und Lagenrollen zu verknüpfen.

Aber wahrscheinlich ist es eben immer noch so wie 1971: Die Interessenlagen einzelner Marktbeteiligter sind grundverschieden und die Politik will niemanden verärgern.

So wird Weindeutschland eben immer komplexer!

 

Disclaimer: Der Artikel ist zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, aber nur von einem Laien verfasst. Kritik und fachliche Verbesserungsvorschläge werden gern angenommen.

 

Wichtige Lagenkarten:

Weinlagen.info (gesetzliche Lagen, Gewanne)

VDP.Weinberg.Online (VDP klassifizierte Lagen)

 

Sonstige Quellen

(1) http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46093989.html
(2) https://www.dilibri.de/100270
(3) https://www.vdp.de/fileadmin/user_upload/PDF/Der_VDP/Klassifikation/2_Warum_eine_Klassifikation_ausf%C3%BChrlich.pdf
(4) https://www.ble.de/DE/Themen/Ernaehrung-Lebensmittel/EU-Qualitaetskennzeichen/Geschuetzte-Ursprungsbezeichnung/Antraege.html

5 Antworten

  1. EC

    Ein wesentliches Problem aus meiner Sicht ist, daß es sehr viele lokale Unterschiede bezüglich der Gegebenheiten hinsichtlich Lagengrößen, -aufteilung und -qualität gibt. Wenn man da die Bezeichnung regeln will und doch alle Eigenheiten der Regionen berücksichtigen will, wird das Regelwerk entweder unendlich kompliziert oder es gibt viele Verlierer. Deshalb würde ich diesbezüglich lieber (fast) gar nichts regeln. Für den “normalen” Konsumenten reichen m.E. nach die Qualitätsregularien des WeinG aus, so daß zumindest die allerschlimmsten Sachen vermieden werden. Mehr wollen die Leute dieser Käuferschicht eigentlich nicht. Für die Nerds ist es andererseits eher Wurscht, was d’raufsteht, die informieren sich zum Gutteil eh über externe Quellen bzw. probieren vor dem Kauf. Deshalb sollte aus meiner Sicht jeder auf’s Etikett d’raufschreiben können, was er will, zumindest solange er bei der Wahrheit bleibt. Also ein GG vom Würzburger Stein auch wirklich vom Würzburger Stein kommt.
    Übrigens: auch der Stein hat eine Sublage, nämlich die Stein-Harfe…

  2. Köhler-Ruprecht, Pfalz - Kallstadter Saumagen Riesling Auslese trocken 2012 - Wege zum Wein - Deutsche Weine und europäische Weine

    […] In Gesprächen mit Weinfreunden und in Publikationen tauchen manche Weingüter mit verhaltener Regelmäßigkeit auf. Und zwar so, dass man ständig das Gefühl hat, endlich mal einen Wein von diesem Weingut probieren zu müssen. Köhler-Ruprecht ist so ein Fall. Aktuelle Weine konnte ich hier schon mal auf einer Veranstaltung probieren, aber gerade die reiferen Saumagen Riesling Spätlesen und Auslesen (teils mit R und RR als besonderes Qualitätsmerkmal versehen) werden immer wieder hoch gelobt. Auch aufgrund dieser „unmodernen“ Kennzeichnung der trockenen Weine mit Spät- bzw. Auslese ist das Weingut 2014 aus dem VDP ausgetreten. Wäre es drin geblieben, hätte es nur noch einen Kallstatdter Saumagen trocken geben können, was der Philosophie des Hauses definitiv nicht entsprochen hätte (siehe auch meinen Bericht zur aktuellen Situation der Lagenbezeichnungen in Deutschland) […]

  3. 20 Jahre Große Gewächse im VDP – aus einer erfolgreichen Vergangenheit in eine unsichere Zukunft? - Wege zum Wein - Deutsche Weine und europäische Weine

    […] Oder das Beispiel des Lump in Escherndorf. Hier wird seitens VDP ein patentrechtlich geschützter Markenname als Lagenbezeichnung für eine GG-Lage anerkannt, auch hier mit der Möglichkeit zur Abstufung (weitere Beispiele für lustige Lagenbezeichnungen und das gesamte Bezeichnungsdilemma findet ihr in…. […]

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