Eine Abrechnung mit dem deutschen Wein-(bezeichnungs-)Recht und ein Ausblick in eine (vielleicht) bessere Zukunft.
Du bist Weinanfänger, Weinlaie oder trinkst einfach gern einen guten Wein?
Der nächste kompetente Weinhändler ist weit weg?
Du bist (noch) nicht bereit, das große Trinkerdiplom an der Weinhochschule zu erwerben?
Ich will Dir nichts vormachen und sage es direkt vorab: lass am besten die Finger weg von deutschem Wein. Es ist nämlich unmöglich anhand eines Etiketts auf den Stil oder die Qualität des Weins in der Flasche zu schließen. Jede Flasche ist eine Wundertüte!
Allerdings würdest Du großartige Weine einer großen Weinnation verpassen. Eine Zwickmühle quasi. Es hilft nichts. Such Dir einen kompetenten Händler oder Freund, der sein Diplom bereits mit Erfolg abgeschlossen hat.
Es gibt nur eine Alternative: Du musst Dir zumindest eine Studienreife selbst erwerben, um den von Dir favorisierten Weinstil und die passende Qualitätsstufe herauszufinden.
Ich bin ehrlich, ein Diplom wirst Du nach Lektüre des nachfolgenden Artikels nicht abschließen können. Es kommt auf das Verkosten – also Trinken – und das Kennenlernen zuverlässiger Produzenten an.
Im Folgenden beleuchte ich das deutsche Weinbezeichnungsrecht in zwei Ebenen:
- Ich versuche jede wesentliche Angabe des Weinetiketts kurz zu erläutern. Im Unterabschnitt „Was bedeutet das beim Kauf eines Weins?“ findest Du Anhaltspunkte, die Dir helfen können, Deinen Weinstil trotz der dürftigen Aussagekraft des Etiketts zu finden. Für den Erwerb einer kleinen Trinkerstudienreife reicht die Lektüre dieses Teils.
- Bei dem einen oder anderen Aspekt, der aus meiner Sicht unlogisch ist oder einem konsistenten System im Wege steht, ziehe ich noch mal kräftig vom Leder, gebe zusätzliche Erläuterungen und vertiefe meine Kritik in den entsprechenden Abschnitten. Das ist auch etwas für Leser, die ihr persönliches Weindiplom bereits mit Erfolg abgelegt haben.
In den meisten Kapiteln findest Du Registrierkarten/Tabs mit den jeweiligen Detailinformationen – auf mobilen Endgeräten mit kleinem Bildschirm solltest Du zumindest im Querformat lesen.
Genug der Einleitung, viel Spaß beim Schmökern.
Alle Erläuterungen verweisen auf die beiden Beispieletiketten:
Links: für einen Qualitätswein bzw. Prädikatswein bzw. einen Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) (häufigster Fall)
Rechts: für einen Landwein bzw. Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) (seltener Fall)
Wichtig: Der Winzer ist nicht verpflichtet, vollständige Angaben auf dem vorderen Etikett der Flasche zu machen. Das Rückenetikett ist in den meisten Fällen das, was die vollständigen Angaben enthält.
Die Grundlage: Europäisches und Deutsches Weinrecht
Das Weinetikett ist wie die gesamte Weinerzeugung in der EU eng gesetzlich reglementiert. Dies soll den Markt und die Menge an Wein regulieren (es gibt zu viel Wein in der EU). Zudem soll es für den Verbraucher eine Mindestqualität sicherstellen und es ihm ermöglichen Qualitäten und regional typische Weine zu erkennen. Außerdem soll es Fördermittel lenken. Bezüglich Etikettierung gibt es enge Vorgaben, welche Angaben zu machen sind, gemacht werden dürfen und welche verboten sind. Auch Schriftgrößen und einzelne Begriffe sind vorgegeben. Dabei wird das EU-Recht vom nationalen Weinrecht jeweils ergänzt. In den folgenden Abschnitten gehe ich hier und da auf die gesetzlichen Grundlagen ein. Im Allgemeinen muss sich der Weinkäufer hier nicht tiefer einlesen.
Das ist immer auf dem Etikett und hilft uns nicht wirklich weiter (10), (11), (12)
(10) gibt den Inhalt der Flasche in ml oder l an. Übliche Flaschengrößen sind 0,375l, 0,5l, 0,75l (Standard), 1,5l (Magnum).
(11) steht aufgrund des Allergiepotentials von Schwefel immer auf der Flasche, auch wenn der Winzer sogenannte „Naturweine“ herstellt und auf einen Schwefelzusatz verzichtet. Wein enthält von Natur in der Regel mehr als 10mg/l Schwefel. Nur unter 10mg/l könnte EU-rechtlich auf die Angabe verzichtet werden.
(12) Zur Nachverfolgbarkeit muss stets eine Losnummer auf der Flasche stehen. Bei Qualitäts-/Prädikatsweinen wird hier in der Regel die „amtliche Prüfungsnummer“/A.P. Nr. der verpflichtenden Qualitätsweinprüfung verwendet. Damit kann der Winzer zum Beispiel eine Rückrufaktion starten. In den allermeisten Fällen hilft die Angabe dem Weinfreund nicht weiter. Es kann jedoch vorkommen, dass es von einem Wein mehrere Abfüllungen/Chargen gibt. In diesem Fall sind die Angaben auf dem Etikett bis auf die AP-Nr. identisch, der Wein kann aber etwas anders schmecken. Winzer nutzen das in folgenden Fällen:
- bei großen Mengenweinen, die sich wegen mangelnder Technik oder Platz nicht in einem Schritt cuvetieren (in einem großen Tank zur Abfüllung bereitstellen) und abfüllen lassen
- oder wenn der Winzer zunächst kleinere Partien bewusst zum Beispiel zur weiteren Reife im Holzfass zurückhält und später abfüllt.
Wer hat den Wein gemacht (7)(8)?
Stets anzugeben ist, wer den Wein abgefüllt hat (8). Dies passiert im Normalfall durch Angabe des Namens und der Adresse des Weinguts.
Wichtig zu wissen ist, dass durch die Angabe des Weinguts nicht automatisch darauf geschlossen werden kann, dass dieses Weingut die Trauben für den Wein produziert hat. Sicher ist zunächst nur, dass der Winzer den Wein in die Flasche gefüllt hat. Name und Adresse kann zudem durch eine Betriebsnummer und eine Angabe, wer für den Vertrieb der Weine verantwortlich ist ersetzt werden. Beispiel
Abfüller: D-RP-123456, Vertrieb durch Max Mustermann GmbH, Hauptstr. 1, 63165 Mühlheim
Bei der Beantwortung der Frage, ob der Winzer der den Wein abgefüllt hat auch die Trauben produziert hat, kommt es auf die Angabe vor dem Namen des Winzers an (7):
Angabe | Bedeutung |
---|---|
Abfüller, abgefüllt durch | Der Winzer oder die Weinkellerei hat die Trauben in der Regel nicht selbst produziert. Er hat Trauben oder Wein von anderen Traubenproduzenten zugekauft und den Wein lediglich abgefüllt. |
Abgefüllt für | deutet darauf hin, dass der Wein durch einen Lohnabfüller auf die Flasche gebracht wurde |
Erzeugerabfüllung, Gutsabfüllung | Bedeutet grundsätzlich, dass die Weine in dem abfüllenden Betrieb angebaut und ausgebaut wurden. Die Angabe von „Gutsabfüllung“ hat dabei etwas höhere Anforderungen zum Beispiel hinsichtlich Nachweisbarkeit. |
Schlossabfüllung | Man glaubt es kaum, auch das ist geregelt. Der Begriff darf nur verwendet werden, wenn die Voraussetzungen für eine Gutsabfüllung erfüllt sind, und die Abfüllung in einem denkmalgeschützten Schloss erfolgte. Da haben wir gleich den ersten Knaller: Was hat das Wort im Gesetz zu suchen? Es hat keinerlei Einfluss auf Qualität oder Stil des Weins, ob er in einem modernen Weingut oder alten Schloss abgefüllt wurde. |
Wie süß ist der Wein (5)?
EU-Weit sind grundsätzlich folgende Geschmacksangaben definiert:
Geschmacksangabe | Restzucker (Glukose und Fructose) in g/l |
---|---|
trocken | Max. 4 g je Liter oder Max. 9 g je Liter, sofern der in g je Liter Weinsäure ausgedrückte Gesamtsäuregehalt höchstens um 2 g je Liter niedriger ist als der Restzuckergehalt. |
halbtrocken | Max. 12 g je Liter oder Max. 18 g je Liter, sofern der in g je Liter Weinsäure ausgedrückte Gesamtsäuregehalt höchstens um 10 g je Liter niedriger ist als der Restzuckergehalt. |
lieblich | Max. 45g je Liter |
süß | Mehr als 45g je Liter |
Zusätzlich hat sich im Sprachgebrauch und auf dem Weinetikett noch die Angabe feinherb eingebürgert. Winzer bezeichnen damit Weine, die zwar halbtrocken oder lieblich sind, aber am Gaumen des Winzers eher trocken schmecken. Da es hier keine gesetzliche Definition gibt und man sich auf das individuelle Süßeempfinden des Winzers verlassen muss, ist ein als feinherb deklarierter Wein wieder eine sprichwörtliche Wundertüte.
Die Geschmacksangabe auf einer Weinflasche ist keine Pflichtangabe. Es gibt also Weine, auf denen Du die Begriffe nicht finden wirst. Im Allgemeinen ist aber die Angabe trocken üblich, wenn es sich um trockene Weine handelt.
Wie viel Alkohol hat der Wein (9)?
Hierbei handelt es sich wieder um eine obligatorische Angabe. Der diplomierte Trinker kann anhand der Angabe in Kombination mit der Geschmacksangabe (trocken-lieblich) tatsächlich ein wenig auf den Stil des Weins schließen. Insofern steckt hier etwas mehr dahinter als nur die Information, wie viel Alkohol man seinem Körper zumutet.
Welche Rebsorte wurde verarbeitet (2)
In Deutschland ist es Tradition, Weine sortenrein auszubauen. Cuvées, wie sie zum Beispiel im Bordeaux und in vielen Regionen Italiens üblich sind, gibt es selten. Insgesamt sind in Deutschland rund 300 verschiedene Rebsorten zugelassen, davon einige im sogenannten Versuchsanbau (jede neue Rebsorte muss zunächst zum kommerziellen Anbau zugelassen werden). Rebsorten haben grundsätzlich ein eigenes Geschmacksprofil. Jeder Weinkonsument entwickelt hier über die Jahre seine Vorlieben und Abneigungen.
Eine Aufzählung der jeweils typischen Eigenschaften von Rebsorten würde hier jeden Rahmen sprengen. Auch sind diese „typischen Eigenschaften“ nicht bei jedem Wein der Rebsorte spürbar. Nachfolgend zwei Beispiele für einen trockenen Wein:
Grundsätzlich sollte man davon ausgehen können, dass sich aus jeder Rebsorte gute und sehr gute Weine keltern lassen. Dennoch gibt es natürlich Rebsorten, die häufig mit besonderer Qualität in Verbindung gebracht werden. Das hat folgende Gründe:
- Aufgrund von Traditionen gibt es für einige Sorten teils eine generationenübergreifende Erfahrung, wie sich am jeweiligen Standort besonders gute Weine aus der Rebsorte produzieren lassen
- Manche Standorte sind für einige Sorten besser oder schlechter geeignet
- Hochwertige Weine zu produzieren ist natürlich teurer, als einfache Weine herzustellen. Die deutsche Weintrinkerschaft ist aber nicht bereit, für jede Rebsorte jeden Preis zu bezahlen. Bei beliebten, für hohe Qualität bekannten Rebsorten (z.B. Riesling), ist es einfacher, angemessene Preise zu erzielen, als für weniger beliebte Sorten. Insofern lässt sich Qualität für den Winzer nicht immer monetarisieren, auch weil der Markt gewisse Rebsorten bevorzugt.
- Im absoluten Highend-Bereich wird neben den oben genannten Faktoren dann am Ende aber doch auch das eigene Potential einer Rebsorte hinsichtlich Komplexität der Aromatik eine gewisse Rolle spielen, sprich: einen Weltklasse Müller-Thurgau wird es voraussichtlich nicht geben, Weltklasse Rieslinge hat Deutschland selbstverständlich heute.
Aus welchem Jahrgang stammt der Wein (4)
In den allermeisten Fällen findet sich eine Jahrgangsangabe auf der Flasche. Sie bezeichnet das Erntejahr. Ein Neuer Jahrgang kommt in der Regel in der ersten Jahreshälfte des Folgejahrs auf den Markt, in Einzelfällen aber auch im gleichen Jahr oder auch erst später. Rotweine kommen in der Regel später in den Verkauf, da sie länger im Holzfass gelagert werden, bevor sie in die Flasche abgefüllt werden.
„Haltbarkeit“ von Weinen
Die „Haltbarkeit“ eines Weins lässt sich schwer einschätzen. Zurecht ist kein Haltbarkeitsdatum auf der Flasche angegeben. Der vorhandene Alkohol sorgt dafür, dass der Wein nicht wie ein Steak verdirbt und zu einer Gefahr für den Trinker wird. Daher gilt auch bei Funden alter Weine in Opas Keller erstmal „probieren vor wegschütten“.
Hochwertige süße Prädikatsweine (Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein) sind bei guter Lagerung quasi unbegrenzt genießbar, auch wenn Sie nach 50 Jahren natürlich nicht mehr so schmecken wie direkt nach der Abfüllung.
Trockene Weine würde ich grob wie folgt kategorisieren, Ausnahmen bestätigen die Regel:
Einfache Weine bis 10 EUR | Jahrgang plus 1-3 Jahre, ganz einfache Weine sollten im Jahr nach der Ernte getrunken werden |
Mittleres Segment 10-30 EUR | Jahrgang plus 3-6 Jahre |
Topsegment | Jahrgang plus 5-10 Jahre |
Welche „Qualitätsstufe“ hat der Wein (Weinkategorien) (3,6)?
Das EU-Weinrecht basiert auf einer Qualitätspyramide, die in Frankreich bereits längere Tradition hat. Auch in Deutschland wurden die europäischen Rechtsbegriffe über die deutschen traditionellen Begriffe gelegt.
Die europäischen Weinkategorien
Um das System zu erläutern vergleiche ich in den Details das deutsche System mit dem französischen. Daher finden sich in der folgenden Basistabelle auch die Begriffe aus Frankreich
Qualitätsstufe | Begriff nach EU-Gesetzgebung | Begriffe in Deutschland | Begriffe in Frankreich |
---|---|---|---|
Basisqualität | Wein ohne geografische Herkunftsbezeichnung | Wein aus der Europäischen Union /Deutscher Wein | Wein aus der Europäischen Union /Vin de France |
Mittlere Qualität | Wein mit geschützter geographischer Angabe g.g.A. | Landwein | Indication Géographique Protégée (IGP), früher Vin de Pays |
Top-Qualität | Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung g.U. | Qualitätswein und Prädikatswein Prädikate: Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese, Eiswein | Appellation d’Origine Protégée (AOP), früher Appellation d’Origine Contrôlée (AOC) |
Während man sich in Frankreich also den Übersetzungen der europäischen Begriffe bedient, ist man in Deutschland (noch) nicht soweit und nutzt die traditionellen Begriffe.
Detailwissen: Was sind die wesentlichen Merkmale der einzelnen Kategorien in Deutschland
Die Trauben/Weine in der Flasche kommen aus mehreren EU-Staaten, die Qualitätsanforderungen sind extrem niedrig.
Nutzung:
Einfache Großmengenabfüllungen ohne besondere Qualität. Bei Qualitätsprodukten mit deutscher Beteiligung kommt der Begriff höchstens dann zum Einsatz, wenn der Winzer mit einem befreundeten Winzer aus einem anderen EU-Land einen gemeinsamen Wein macht oder Trauben grenzüberschreitend angebaut werden.
Zusätzliche Informationen zu Prädikatsweinen
Prädikatsweine unterliegen ebenfalls den Bedingungen für Qualitätsweine, dürfen aber nicht mit Zucker angereichert werden um den Alkoholgehalt zu erhöhen.
Die unterschiedlichen Prädikate unterscheiden sich dann im Wesentlichen durch den vorhandenen Zucker bei der Ernte der Trauben. Je nach Anbaugebiet sind unterschiedliche Mindestmostgewichte (Zuckergehalte) vorgeschrieben. In Grad Oechsle wird in Deutschland der Zuckergehalt einer Traube oder im Most gemessen. In der Tabelle sind hiermit Alkoholwerte verknüpft. Das bedeutet, dass z.B. 75° Oechsle das Potential haben im Rahmen der Vergärung maximal zu 9,8% Alkoholgehalt im Wein zu führen. Und zwar dann, wenn die Hefen diesen Zucker vollständig in Alkohol umwandeln, d.h. der Wein am Ende der Gärung 0,0g Restzucker aufweist. Da immer etwas Restzucker im Wein verbleibt und ein kleiner Teil des Alkohols während der Produktion „verfliegt“, wird der tatsächliche Alkoholgehalt in der Flasche niedriger ausfallen als in der Tabelle angegeben. Hier das Beispiel aus Hessen für Rheingau und hessische Bergstraße:
Prädikat | Zuckerwerte | Bedeutung trockener Wein | Bedeutung restsüßer Wein |
---|---|---|---|
Kabinett Weißwein | 75° Oechsle = 9,8% potentieller Alkohol | Tendenziell ein leichter Wein | Ein leichter, trinkiger und auch nicht sehr süßer Wein, schließlich bleibt bei einem Ziel Alkoholgehalt von z.B. 8% nicht viel unvergorener Zucker übrig. Stilistisch oft ein schöner Wein zum Aperitif oder als Solist an einem Sommerabend. Ein „echter“ Kabinett ist für einen Winzer in heißen Jahren nur schwer zu produzieren, da sich zum Zeitpunkt der physiologischen Reife der Trauben oft schon zu viel Zucker gebildet hat. |
Kabinett Rotwein | 80°=10,6% | ||
Spätlese Weißwein | 85°=11,4% | Vermutlich sind die meisten trockenen Weine Spätlesen, auch wenn sie als Qualitätswein angeboten werden (dort dann ggf. mit Zucker auf Spätleseniveau angereichert). Insbesondere bei Rotweinen, die in der Regel mit unter 1g Restzucker abgefüllt werden, ist die Spanne eines möglichen Alkoholgehalts von 12,2%-14,5% hoch, sodass sich in dieser Kategorie schon keine wirkliche Aussage mehr darüber treffen lässt, ob es sich um einen eher leichten oder schweren Wein handelt. | Je nach Restzuckergehalt können Spätlesen eher feine Solisten oder aber kraftvolle Dessertweine sein. In aller Regel stehen sie aber noch auf der feinen Seite. Meist werden Spätlesen auch ohne den Einfluss der „Edelfäule“ Botrytis geerntet, sodass sie fruchtiger und ohne die typischen Honignoten der höheren Prädikate schmecken. Gereifte, kräftigere halbtrockene und liebliche Spätlesen können auch sehr gute Essensbegleiter sein, da der Süßeeindruck über die Lagerzeit abnimmt, aber Kraft und Fülle grundsätzlich bleiben |
Spätlese Rotwein | 90°=12,2% | ||
Spätlese Weißherbst oder Rosé | 85°=11,4% | ||
Auslese Riesling | 95°=13,0% | Trockene Auslesen gibt es hier und da und sind immer recht kraftvolle, eher warme Weine. Jenseits von 13,5% Restalkohol in der Flasche für Weißweine und 14% für Rotweine fällt es schwer, ausgewogene, trinkige und harmonische Weine zu produzieren. Dennoch wird dieser kräftige Stil auch von einigen Weintrinkern bevorzugt | Bei einer Auslese fängt der Bereich der Dessertweine an. Häufig haben Auslesen schon den Einfluss der „Edelfäule“ Botrytis, die die Trauben zum späten Erntezeitpunkt befallen hat. Hierdurch bekommen sie eine feine Honignote, die sehr geschätzt wird. Da der Alkoholgehalt in der Flasche in der Regel immer noch unter 10% liegt, ist bei einer Auslese schon jede Menge Restzucker in der Flasche. |
Auslese Weißwein | 100°=13,8% | ||
Auslese Rotwein | 105°=14,5% | ||
Auslese Weißherbst und Rosé | 100°=13,8% | ||
Beerenauslese und Eiswein | 125°=17,7% | Eine trockene Beerenauslese lässt sich fast nicht produzieren. Um einen Wein mit 16% Alkohol und etwas Restzucker machen zu können braucht es extrem starke Hefen. Denn die alkoholische Gärung der Hefen ist quasi ein Kamikazevorhaben. Ab einem gewissen Alkoholgehalt vergiften sich die Hefen selbst und sterben ab. Bei natürlichen Hefen kann das schon bei 12% oder 13% der Fall sein, bei zugesetzten Hefen gibt es natürlich welche, die auch 16% oder vielleicht 17% aushalten. Aber in der Regel sind das dann nicht mehr wirklich harmonische Weine, sodass das Prädikat hier keine Rolle spielt. | Beerenauslesen sind schon ziemlich viskos im Glas und sind sehr aromatisch. In Sachen Lagerfähigkeit sind sie, sofern hochwertig gemacht, quasi ewig haltbar. Aufgrund des extremen Zuckergehalts dürften nur Hardcore-Süßfreaks hier Flasche um Flasche solo trinken. Eiswein muss bei mindestens -8°C und gefrorenen Trauben geerntet werden und direkt gepresst werden. Da ein Teil des Wassers in der Traube damit gefroren im Trester zurück bleibt, ist er enorm konzentriert und hat oft auch Zuckerwerte die auch die der Trockenbeerenauslese übersteigen. Dennoch ist die Untergrenze winzerfreundlich niedriger angesetzt. |
Trockenbeerenauslese | 150°=21,5% | Keine Relevanz | Trockenbeerenauslesen werden aus handverlesenen, bereits am Stock rosinierten Beeren gekeltert. Die „Edelfäule“ Botrytis hat die Beerenhaut durchlässig gemacht, sodass Wasser verdunsten konnte und zusätzliche Konzentration entstanden ist. Entsprechend viskos sind die Weine im Glas und entsprechend süß schmecken sie. |
Da ist er wieder – der Zucker. Aus der Historie heraus wieder nachvollziehbar. Nur in guten Jahren und in guten Lagen wurden die Trauben so reif, dass kraftvolle, lagerfähige Weine entstehen konnten. Die Spätlese war selten möglich, ohne, dass Pilze oder Fäulnis die Trauben schon vorher ungenießbar gemacht hätten. Eine Trockenbeerenauslese historisch. Heute ist das für den Produzenten viel weniger relevant. Klar gibt es Jahre, in denen Beerenauslesen oder Trockenbeerenauslesen aufgrund schlechter Witterung nicht möglich sind. Es gibt auch Jahre bei denen die genannten Prädikate aufgrund starker Trockenheit ausfallen, weil in diesem Fall kein Botrytisbefall einsetzt, der wichtig für die Perforation der Beerenhaut und weitere Konzentration ist. Viel häufiger ist aber das Problem, dass ein „echter“ Kabinett nicht mehr möglich ist, weil die Trauben schon zu viel Zucker gebildet haben, bevor sie tatsächlich erntereif sind.
Erstes Gewächs und Großes Gewächs
Zusätzlich zu allen anderen Informationen findet sich gelegentlich der Begriff Erstes Gewächs oder der Begriff Großes Gewächs auf dem Etikett. Gesetzlich waren diese Begriffe bis vor kurzem nicht geschützt. Das heißt, grundsätzlich konnte jeder Winzer diesen Begriff auf jeden Wein schreiben. Regularien für die Begriffsverwendung hatten bisher nur die Verbände VDP (Begriffe Großes Gewächs und Erste Lage=Erstes Gewächs) und Bernkasteler Ring (Großes Gewächs). Bei diesen Verbänden (Erkennbar an den entsprechenden Flaschenkapseln) sind die Begrifflichkeiten auch gleichzeitig Qualitätsversprechen.
Zudem gab es bisher im Rheingau ein definiertes Erstes Gewächs, allerdings regulatorisch weniger eng definiert als im VDP zum Beispiel. Die Rheingauer Sonderregelung wurde mit der Aufnahme der Begriffe ins Deutsche Weinrecht abgeschafft.
Für die Verwendung der Begriffe sind im Weingesetz folgende Voraussetzungen definiert:
Prinzipiell heißt das aktuell, dass ein Winzer praktisch auf jeden trockenen Rot- oder Weißwein, der aus einer Weinlage kommt Großes Gewächs oder Erstes Gewächs draufschreiben kann, sofern er die Ertragsmenge und ggf. die Vorschrift „Handlese“ einhält. Die separaten Prüfungen für Große Gewächse werden in den Regionen zurzeit noch erarbeitet. Ob es hier andere Kriterien als eine besonders hohe Punktzahl bei der Qualitätsweinprüfung geben wird, ist für mich fraglich.
Müller-Thurgau GG mit 9g Restzucker ist überall in Deutschland aktuell genauso möglich wie Sauvignon Blanc aus dem Holzfass mit 1g Restzucker oder eben Riesling mit 5g.
Für den Verbraucher kein Mehrwert.
Das Gesetz sieht explizit vor, dass regional engere Kriterien gefasst werden können. In welcher Tiefe und wann das geschieht, ist zum jetzigen Zeitpunkt völlig offen.
Weitere qualitätsbezogene Weinbezeichnungen auf dem Etikett
„Classic“ und „Riesling Hochgewächs“ sind weitere im Weingesetz festgehaltene und mit „Qualitätskriterien“ unterlegte Begriffe. Ich erläutere hier die Details nicht. Die hinterlegten Kriterien taugen als Qualitätskriterien ebenfalls nicht und täuschen am Ende den Verbraucher.
Wo ist der Wein gewachsen (1)?
Wer bis hier hin durchgehalten hat, hat erfahren, dass es bei deutschem Wein schwierig ist, anhand des Etiketts Rückschlüsse auf Stil und Qualität des Weins zu ziehen. Im französischen System der Weinbezeichnungen gilt: Je enger die Herkunft, desto höher die Qualität. Ort enger als Region und Weinlage enger als Ort quasi. Ob das hier auch so ist? Das müsste so sein, schließlich war Ziel der letzten Weinrechtsreform, dieses System einzuführen. Was ist also nun mit dem „Oppenheimer Krötenbrunnen“, der „Wehlener Sonnenuhr“, dem „Billigheimer Venusbuckel“ und dem „Kröver Nacktarsch“?
Fakt ist, alle vier Bezeichnungen gibt es, aber nur die Sonnenuhr und der Venusbuckel bezeichnen überhaupt einen einzelnen Weinberg, so wie man sich das vorstellt. Einen Hang mit Reben. Mit etwas Abstand mit zwei Augen vollständig zu überblicken. Die beiden anderen bezeichnen eine Vielzahl verschiedener Weinberge, teils über viele Ortschaften verteilt (Sogenannte Großlagen).
Es tut mir sehr leid, aber es ist schon wieder kompliziert.
Als Beispiel dafür, wie ein Wein etikettiert werden darf nehme ich die beeindruckende Weinlage Escherndorfer Lump in Franken. Ich nehme also an, dass die Trauben für einen Riesling ausschließlich in diesem etwa 25ha großen Weinberg gewachsen sind. In der folgenden Tabelle finden sich die daraus resultierenden Möglichkeiten den Wein auf dem Etikett zu bezeichnen, einzelne gesetzliche Qualitätskriterien für die Bezeichnung gibt es im Prinzip nicht:
Zulässige Geografische Bezeichnung | Umsetzung auf dem Etikett | Wenn nicht im Escherndorfer Lump: wo muss der Wein gewachsen sein? | Gesetzliche Anforderungen an den Wein | VDP-Kategorie |
---|---|---|---|---|
Nur Gebiet | Riesling Franken | Im Weinbaugebiet Franken (ca. 6.163ha) | Muss Qualitätswein sein | Gutswein |
Gebiet und Bereich | Riesling (Region)* Volkacher Mainschleife Franken | Irgendwo zwischen Volkach, Dettelbach, Nordheim, Sommerach, Schwarzach, Schweinfurt (ca. 2.100 ha) | Muss Qualitätswein sein | Wird nicht genutzt |
Gebiet und Großlage | Riesling (Region)* (Volkacher)* Kirchberg Franken | Irgendwo zwischen Volkach, Dettelbach, Nordheim Sommerach, Schwarzach (ca. 1.685 ha) | Muss Qualitätswein sein | Wird nicht genutzt |
Gebiet und Ort | Escherndorfer Riesling Franken | Im Escherndorfer Lump oder im Escherndorfer Berg (ca. 120 ha) | Muss mindestens das Mostgewicht für Kabinett haben (in Franken 78°Oechsle= 10,4% Alkohol) und darf frühestens am 15. Dezember des Erntejahrs verkauft werden | Ortswein |
Gebiet, Ort und Einzellage | Escherndorfer Lump Riesling Franken | Im Escherndorfer Lump (ca. 25 ha) | Muss mindestens das Mostgewicht für Kabinett haben (in Franken 78°Oechsle= 10,4% Alkohol) und darf frühestens am 1. März des auf die Ernte folgenden Jahrs verkauft werden | Trocken: Erstes Gewächs bzw. Großes Gewächs Restsüß: Erste Lage bzw. Große Lage |
Gebiet, Ort, Einzellage und Gewann (zur Zeit im Escherndorfer Lump nicht vorhanden) | Escherndorfer Lump Gewannname Riesling Franken (<25ha) | Gewanne sind historische Flurbezeichnungen, die seit einigen Jahren in das Weinbergsverzeichnis eingetragen werden können, sie sind dann deckungsgleich mit einem Teil einer Weinbergslage. Im Lump wurde noch kein Gewann eingetragen. Die VDP-Winzer haben sich allerdings vor Jahren die Bezeichnung „Escherndorf am Lumpen 1655“ markenrechtlich schützen lassen und verwenden diese Bezeichnung für Weine aus der besten Parzelle des Escherndorfer Lumps (Große Gewächse). Streng genommen ist dies dann weinrechtlich kein Lagenwein, sondern ein mit einem Phantasienamen etikettierter Wein. | Muss mindestens das Mostgewicht für Kabinett haben (in Franken 78°Oechsle= 10,4% Alkohol) und darf frühestens am 1. März des auf die Ernte folgenden Jahrs verkauft werden | Trocken: Erstes Gewächs bzw. Großes Gewächs Restsüß: Erste Lage bzw. Große Lage |
Und nun? Auf was achte ich nun vor dem Weinregal?
Erst einmal danke fürs Durchhalten. Aber ich habe es zu Anfang gesagt, es ist kompliziert.
Nachfolgend zum Schluss in absteigender Reihenfolge nochmal die für mich wesentlichen Faktoren, um vom Etikett auf Stil und Qualität zu schließen
- Produzent: Das ist mit Abstand die wichtigste Angabe. Hierfür brauchst Du aber Empfehlungen: Vom Händler, von Freunden, von Sommeliers in Restaurants, aus Weinmagazinen oder Weinführern, aus sozialen Netzwerken oder Weinblogs wie diesem. Wenn Du schon am Weinregal stehst ist es zu spät.
- Rebsorten: Trotz aller Einschränkungen. Rebsorten zeigen am ehesten das Grundprofil eines Weins auf.
- Geschmacksrichtung: Nur wenn trocken oder Großes Gewächs oder Erstes Gewächs auf der Flasche steht, ist der Wein trotz der riesigen Zuckerspanne zumindest nicht richtig süß.
- Alkoholgehalt bei trockenen Weinen: Kraftvoll oder elegant? Der Alkoholgehalt ist ein ganz zuverlässiger Gradmesser
- Prädikat bei restsüßem Wein: Trotz fehlender Obergrenze, ein Kabinett sollte sich stilistisch von einer Auslese unterscheiden lassen
Herkunft und Lage sind quasi irrelevant, es gibt nur wenige traditionell bestehende Weintypen, die grob als Visitenkarte von Regionen stehen, z.B.:
- Mosel-Riesling (alle Geschmacksrichtungen)
- Rheingau-Riesling (trocken)
- Ahr-Spätburgunder (trocken)
- Franken-Silvaner (trocken)
g.U. gut, alles gut? Die Nerd-Zusammenfassung
Einigen Lesern, die durchgehalten haben, ist bis hierhin wahrscheinlich endgültig das Messer in der Tasche aufgegangen.
„Ich habe schon so viele französische AOP-Weine getrunken, die nicht gut waren, das System der g.U./Appellationen taugt doch nichts.“, kann ein Einwand sein.
Das ist richtig wie falsch.
Eine g.U. kann grundsätzlich zwei Dinge:
- Einen Stil definieren
- Ein Qualitätslevel festlegen
Gut formulierte Produktspezifikationen geben in der Regel auf jeden Fall einen Stil verbunden mit einer gewissen Mindestqualität vor:
- Festlegung von Rebsorte(n) oder Cuvéepartnern
- Festlegung von Geschmacksrichtungen
- Festlegung von ha-Erträgen
- Festlegung von grundsätzlichen Produktionseckdaten (z.B. Holz oder Stahl, Verkaufsstart etc.)
Damit lässt eine solche g.U. zwar eine gewisse, ggf. sogar hohe Schwankungsbreite in der Qualität zu, der Käufer weiß aber grundsätzlich schon, auf welchen Weinstil er sich einlässt, wenn er eine Flasche des Weins zum Beispiel zum Essen im Restaurant bestellt. Wenn er der Weinauswahl des Restaurants bzw. dem Sommelier zumindest grundsätzlich vertraut, dürfte er dann auch bekommen, was er erwartet. Ein aus meiner Sicht gutes Beispiel ist hier Chianti Classico (nicht zu verwechseln mit Chianti (ohne Classico, das ist eine andere, weniger eng definierte g. U.)). Leider sind beim Chianti Classico zwar die Produktspezifikationen im EU-Register eher rudimentär, werden aber durch die Ergänzungen in den Regularien des „Consorzio“ – der Schutzgemeinschaft zu guten Produktspezifikationen.
Ein Chianti Classico ist:
- Ein Wein der in bestimmten Weinbergen im Classico-Gebiet auf insgesamt ca. 7.500ha gewachsen ist
- Besteht aus 80% Sangiovese mit max. 20% beliebigen roten Cuvée-Partnern
- Hat mind. 12% Alkohol und mind. 24g/l nicht flüchtigen Extrakt
- Wurde mit 52,5hl/ha Maximalertrag geerntet
- Wurde mind. 12 Monate gelagert
- Besteht eine organoleptische Prüfung
- Hat max. 4g/l Restzucker
- Die Pflanzdichte beträgt mind. 4.400 Reben/ha
Das ist im Vergleich zum weiter oben erwähnten „Pouilly Fumé“ natürlich wenig, entsprechend breit ist die Qualitätsspanne, aber entsprechend groß ist auch die Weinmenge, die auf den vielen ha des Gebiets produziert wird. Dennoch ist vollkommen klar, dass Chianti Classico für einen trockenen Rotwein maßgeblich aus Sangiovese steht.
Wieder als Vergleich: Baden (15.000ha): „Wein aus einer beliebigen Rebsorte, einer beliebigen Geschmacksrichtung, der minimalen Qualitätsanforderungen gerecht wird und in Baden gewachsen ist“.
Chianti ist übrigens neben französischen Regionen einer der Vorreiter in Sachen Appellation. Bereits in den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts (Zum Vergleich: in Teilen von Bordeaux bereits in den 20er-30er Jahren) wurden hier Produktionskriterien vorgeschrieben, vereinheitlicht und auch stets überarbeitet. Aus meiner Sicht ein Erfolgsprodukt, obwohl hier sowohl gute, sehr gute und hervorragende Weine unter dem gleichen Label des schwarzen Hahns produziert werden.
Ein Beispiel für eine kleinere, hochqualitative g.U. hatten wir oben schon mit Pouilly Fumé. Häufig sind das dann auch Sub-g.U. Diese gibt es sowohl klassisch auf Basis von Gebiets-g.U., Orts-g.U., Lagen-g.U. als auch über Qualitätskriterien für den Ausbau (Reserve/Grand Reserve) oder in einer Mischung. In Teilen des Bordeaux z.B. kommt dann doch eine fragwürdige, aber traditionell anerkannte Winzerklassifizierung dazu. Grand Cru darf nur der produzieren, der vor über 100 Jahren mal als besonders guter Produzent bewertet wurde – Änderungen ausgeschlossen – Traditionskrampf par excellence.
Das Beispiel Bordeaux zeigt natürlich auch, dass Appellationen und g.U. kein Garant für Jahrhunderte anhaltenden Erfolg sind. Immerhin geht es der Bordeaux-Region insgesamt in den letzten 20 Jahren eher nicht gut. Absatzrückgänge treffen die Region hart, Weinbergsrodungen werden den Winzern bezahlt, um die Menge an Bordeauxwein einzudämmen. Gleichzeitig kommen aber einige der weltweit bestbezahlten Weine aus dem Bordeaux.
Die Gründe für die Misere sind sicher vielfältig. Schwach formulierte und schlecht über die Jahre gepflegte Basis-Appellationen (z.B. die klassische Appellation „Bordeaux“ ohne weitere engere Angaben) und Vermarktungsschwächen großer Mengen sind neben verkrusteten Grand Cru-Strukturen sicher nur Teile der Wahrheit.
Und natürlich gibt es auch schwach formulierte Appellationen in Frankreich und Italien. Am Ende ist das ja auch okay, solange der Wein getrunken wird. Am besten direkt vor Ort. Wo der Trinker den Winzer kennt. Je weiter ich mich als Winzer geographisch oder bezüglich Vertriebsstruktur vom Kunden entferne, desto wichtiger sind auf der anderen Seite klare Kriterien.
Wieder als Beispiel:
Der Hamburger Supermarktkunde (selbst bei einem Top-Weinangebot im inhabergeführten Edeka) muss Franken erstmal so definieren: „Wein aus einer beliebigen Rebsorte, einer beliebigen Geschmacksrichtung, der minimalen Qualitätsanforderungen gerecht wird und in Franken gewachsen ist“. Das ist mehr als suboptimal – da würde ich erstmal lieber zu einem Sancerre oder Chianti greifen – zur Sicherheit.